DEFINITION - ZIVILTECHNIKER
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind natürliche Personen, die auf technischen und naturwissenschaftlichen Fachgebieten aufgrund der vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind. Die Einteilung der Ziviltechniker erfolgt in ARCHITEKTEN und INGENIEURKONSULENTEN. Bis 31.5.1994 wurde auch die Befugnis eines ZIVILINGENIEURS verliehen. Als äußeres Zeichen der staatliche Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker ein Siegel, das das Bundeswappen der Republik Österreich wiedergibt und auf allen von Ziviltechnikern erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen ist. Ziviltechniker sind auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden und treuhänderischen Leistungen berechtigt. Im Rahmen ihrer Befugnis sind Ziviltechniker als HÖCHSTQUALIFIZIERTE, UNABHÄNGIGE EXPERTEN in einem breiten Spektrum tätig.